Allen uns erteilten Aufträgen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde, selbst dann, wenn der Kunde andere Bedingungen hat und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollten. Es bedarf in diesem Fall nicht einmal eines Widerspruchs durch uns.
Unsere Angebote gelten für einen Zeitraum von 4 Wochen nach Auftragsdatum. Preiskorrekturen behalten wir uns vor.
Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen, wobei uns vorbehalten bleibt, im Rahmen der Toleranz Abweichungen von der Bestellung oder den hereingegebenen Unterlagen vorzunehmen. Liegen Zeichnungen dem Auftrag zugrunde, so unterliegt uns nicht die Prüfung dieser zeichnerischen Unterlagen und der angegebenen Daten auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit.
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, Mehrwertsteuer, Verpackung, Auslieferungskosten, Transportversicherung etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Abweichungen auf Kundenwünsche werden gesondert berechnet.
Wir sind bemüht, die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine einzuhalten. Sollte eine Lieferzeit überschritten werden, so können weder Schadensersatzansprüche noch Rücktrittsrechte geltend gemacht werden; der Kunde bleibt weiterhin zur Abnahme verpflichtet.
Lehnt der Kunde die Abnahme ab und weigert er sich, den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, dem Kunden 25 % der Auftragssumme als Schadenersatz in Rechnung zu stellen, ohne dass es des spezifizierten Schadensnachweises bedarf, – unbeschadet dessen, dass wir auch den darüber hinausgehenden Schaden bei entsprechendem Nachweis zu fordern berechtigt sind –.
Rechnungen bis Euro 50,- werden von uns an Kunden, mit denen wir zum ersten Mal zusammenarbeiten, per Nachnahme erhoben. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Akzepte und Kundenwechsel werden grundsätzlich nicht in Zahlung genommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks, sofern durch uns angenommen, gelten stets vorbehaltlich des endgültigen Eingangs, d.h. zahlungshalber und unbeschadet früherer Fälligkeit des Kaufpreises bei Verzug des Bestellers. Geht ein Wechsel zu Protest, so sind alle etwa gestundeten Beträge, auch später zahlbar gestellter Wechsel, sofort fällig. Alle hierdurch entstehenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wohnt der Kunde im Ausland, so hat er ein Akkreditiv zu stellen, d.h. Zahlung ist an eine Deutsche Bank schon vor der Auslieferung mit der Weisung vorzunehmen, dass mit der Vorlage der Speditionsunterlagen der Kaufpreis uns sofort auszuzahlen ist.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen wie Schecks und Wechselkosten pp., gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen erbracht werden.
Die Weiterveräußerung darf nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr erfolgen, wobei der Erlös in Höhe unserer Forderungen gesondert aufzubewahren ist. Alle aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gelten als an uns abgetreten. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Handlungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Er verwaltet sie unentgeltlich für uns.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware und noch vor deren Verarbeitung schriftlich mit genauer Angabe der Mängel bei uns
gemeldet werden. Zahlungen dürfen wegen etwaiger Gegenansprüche oder Einreden des Bestellers nicht zurückgehalten werden. Bei etwaiger begründeten Mängeln haben wir innerhalb angemessener, von uns zu bestimmender Frist, mängelfreie Ersatzware zu liefern oder wir können entscheiden, ob wir die Ware zurücknehmen und auf Zahlung des Kaufpreises verzichten. Insbesondere haften wir auch nicht für elektronische Steuerungen bzw. für alle Arbeiten, die Folgearbeiten des von uns erstellten Werkes darstellen. So ist auch die Haftung für Veränderung des Zustandes oder Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Einlagerung oder sonstige Einwirkung ausgeschlossen. Eine Haftung ist ohnehin auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Neben der Möglichkeit der Ersatzlieferung oder der uns freistehenden Annullierung des Vertrags können weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, nicht geltend gemacht werden.
Eine generelle Haftung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, wird, bis auf die von uns angebotene Ausbesserung oder Ersatzlieferung ausgeschlossen. Mängelansprüche verjähren spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
Soweit wir Reparaturen ausführen, haften wir lediglich für die Qualität der von uns eingebauten Teile und der von uns erbrachten Arbeit, ohne dass wir für die übrigen Teile des uns zur Reparatur hereingegebenen Werkes garantieren können. Beanstandungen dieser Art können ebenfalls nur durch schriftliche, im Einzelnen anzugebende Beanstandungen, innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Ware durch uns geltend gemacht werden.
Unsere Haftung beschränkt sich hier auf die Rechnungssumme, die für diesen Schaden ursächlich ist. Zur Rechnungssumme gehören nicht Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Wir können auch die Reklamation ablehnen, wenn wir auf Zahlung unserer Rechnung verzichten. Auch hier verjähren Mängelansprüche spätestens 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Auch bei Reparaturen dürfen Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche oder Einreden des Kunden nicht zurückgehalten werden.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer spätestens mit dem Verlassen unseres Betriebes die Gefahr in jedem Fall auf den Kunden über.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Essen. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Sollten wir unseren Schriftstücken eine fremdsprachliche Übersetzung beifügen, so gilt als rechtsverbindlich allein die deutsche Fassung. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” in der jeweils gültigen Fassung. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte bestehen, und die ungültige Bestimmung wird in eine dem erkennbaren Zweck entsprechende wirksame Regelung umgedeutet.